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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01. Dezember 2017)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand jedes geschäftlichen Verkehrs zwischen der Firma Schöttl
Hausverwaltungen und Immobilien GmbH und deren Kunden sowie Beauftragte. Sie sind in der jeweils gültigen Fassung
jederzeit auf der Internetseite www.schoettl.com ausgestellt. Außerdem versenden wir sie auf Wunsch. Zusätzlich können sie
alle Geschäftspartner während der Geschäftszeiten in unserem Büro einsehen. Ein diesen Festlegungen widersprechendes (und
damit vertragswidriges) Verhalten eines Geschäftspartners berechtigt uns zur Forderung von Schadensersatz.
I . Allgemeiner Teil
Speicherung von Daten
Persönliche Daten zu allen natürlichen und juristischen Personen werden von uns zum Zwecke der Bearbeitung und der
schnellen Auffindbarkeit abgespeichert. Mit Wirksamkeit des Miet- oder Eigentümerverhältnisses werden sämtliche Daten
gespeichert, die vor, während und nach dem Verhältnis bekannt geworden sind. Insbesondere sind dies die Vertragsdaten, die
Daten der Zahlungsbewegungen und der Verteilung und Verbräuche der Betriebskosten, die Rechtshandlungen gegenüber dem
Eigentümer des Hauses, uns als Verwalter, anderen Mietern und sonstigen Lieferanten, Behörden oder Geschäftspartnern. Wir
versichern, dass die Speicherung nur in soweit geschieht, als dass man bei dem Datenmaterial davon ausgehen kann, dass es
künftig gebraucht wird oder wir zur Speicherung gesetzlich verpflichtet werden können. Diese Daten werden ausschließlich zur
Bearbeitung von Angelegenheiten verwendet, die zum Geschäfts- oder Pflichtumfang im Rahmen der Hausverwaltung gehören.
Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Datenweitergabe nicht den gewünschten Zweck des
Mieters erfüllt oder aufgrund eines berechtigten Interesses des Vermieters bzw. seines Verwalters geschieht.
Angebote und Informationen
Unsere Angebote, insbesondere Angaben zu vermietbaren oder verkäuflichen Wohnungen, Büros, Häusern, Gewerbeflächen
usw. haben wir auf der Grundlage von Informationen zusammengestellt, die wir von Dritten erhalten haben. Sie werden von
uns vor Herausgabe auf Plausibilität geprüft. Dennoch können wir keine Haftung für Schäden übernehmen, die sich aus
eventuellen Fehlinformationen ergeben.
II. Hausverwaltung (Miethausverwaltung/WEG-Hausverwaltung)
Sind keine Verwalterverträge ausdrücklich vereinbart gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Preise für die zu verwaltenden
Objekte werden speziell mit den Auftraggebern ausgehandelt. Die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten oder darüber
hinausgehende Leistungen sind derzeit jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wie folgt zu vergüten:
Stundensätze Geschäftsführer/Vertreter siehe jeweils gültige Preisliste
Stundesätze Sonstige Mitarbeiter siehe jeweils gültige Preisliste
Porto Gemäß Gebühren der Deutschen Post oder anderem Anbieter
Kopien siehe jeweils gültige Preisliste
Mahngebühren siehe jeweils gültige Preisliste
Außerordentliche Versammlung (WEG)
Grundvergütung
Sonstige Aufwendungen
siehe jeweils gültige Preisliste
mit dieser Vergütung ist die Arbeitleistung für die Durchführung der Versammlung
am Versammlungstag abgegolten.
neben der Grundvergütung werden z.B. Arbeitszeit für Vorbereitung, Papier,
Material, Telefon, Kopierkosten, Versand, Zusammenstellung Unterlagen, Anfahrt
und anschließendem Protokollversand etc. berechnet
Buchungsgebühren siehe jeweils gültige Preisliste
Fotos siehe jeweils gültige Preisliste
Schilder für Klingel / Briefkasten siehe jeweils gültige Preisliste
Lohnbuchhaltung für Angestellte siehe jeweils gültige Preisliste
Veräußerungszustimmung § 12 WEG siehe jeweils gültige Preisliste
III . Gewerbliche Vermittlung
Provisionen
Bei Objekten, die zum Kauf oder zur Vermietung angeboten werden ist grundsätzlich die Maklercourtage fällig. Die Höhe wird
entweder beim Angebot mit angegeben oder individuell verhandelt. Fehlt diese Angabe völlig, so ist von folgenden Sätzen aus
zu gehen jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus zu gehen:
Kauf 3% vom Kaufpreis und damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen
Miete Nach Vereinbarung
Die Provision wird 14 Tage nach Rechnungslegung fällig, frühestens jedoch mit Rechtskräftigkeit des Kaufvertrages. Der
Provisionsanspruch erlischt nicht, wenn der Vertrag wegen des Eintrittes einer auflösenden Bedingung erlischt oder vom
entsprechenden Kunden ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, das dieser zu vertreten hat. Entscheidend für unseren
Provisionsanspruch ist die durch uns (durch Herstellung des Kontaktes) herbeigeführte Möglichkeit des Vertragsabschlusses
bezüglich des angebotenen Objektes bzw. eines Bestandteils der Objektgruppe (=Nachweis/Vermittlung). Vorkenntnis ist
geeignet glaubhaft zu machen und uns spätestens bis 7 Tage nach Zugang des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Bei
Unterlassung dieser Anzeige bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Objekte, die konkret an einen bestimmten Adressaten
gerichtet sind, dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der ursprüngliche Adressat
haftet für die Courtage und tritt diesbezüglich auf, als hätte er selbst den Kaufvertrag abgeschlossen. Wir sind berechtigt, im
Rahmen eines Provisionsgeschäftes auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns
unaufgefordert unverzüglich über den Fortgang der Verhandlungen sowie über einen Vertragsabschluß zu informieren.
IV. Teil : Ergänzende Bestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die die
unwirksame mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 82362 Weilheim i.OB, soweit dies gesetzlich zulässig ist.